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   OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2013 - 1 L 3/13   

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OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2013 - 1 L 3/13 (https://dejure.org/2013,4202)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.02.2013 - 1 L 3/13 (https://dejure.org/2013,4202)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - 1 L 3/13 (https://dejure.org/2013,4202)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 6 Abs 4 BBG, § 10 Abs 1 Nr 1 BBG, Art 33 Abs 2 GG
    Zur Geltung von Art. 33 Abs. 2 GG, wenn im Rahmen eines laufbahnrechtlichen Vorbereitungsdienstes ein Studium absolviert wird

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessen des Einstellungsanspruchs in den Vorbereitungsdienst nach den beamtenrechtlichen Grundsätzen bzgl. der Absolvierung eines Studiums i.R.d. Vorbereitungsdienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Geltung von Art. 33 Abs. 2 GG, wenn im Rahmen eines laufbahnrechtlichen Vorbereitungsdienstes ein Studium absoviert wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessen des Einstellungsanspruchs in den Vorbereitungsdienst nach den beamtenrechtlichen Grundsätzen bzgl. der Absolvierung eines Studiums i.R.d. Vorbereitungsdienstes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstellungsanspruch in den Vorbereitungsdienst richtet sich nach Beamtenrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 524
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2013 - 1 L 3/13
    Mithin besteht ein Anspruch des Bewerbers auf eine rechtsfehlerfreie Anwendung des Leistungsgrundsatzes erst dann, wenn eine vom Haushaltsgesetzgeber geschaffene Planstelle vorhanden ist und eine Ernennung erfolgt bzw. erfolgen soll ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999 - 2 C 14.98 -, juris [m. w. N.] ).

    Die gleiche Dispositionsfreiheit kommt dem Dienstherrn - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Haushalts- und Besoldungsrechtes - bei der Stellenplanbewirtschaftung zu ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999, a. a. O.; Urteil vom 26. Oktober 2000 - 2 C 31.99 -, NVwZ-RR 2001, 253 [m. w. N.] ).

    Deren Rechte werden nicht berührt ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999, a. a. O.; Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112 [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2012 - 1 M 101/12

    Freigabe eines Beamten für die Zulassung zu einem Bachelorstudiengang

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2013 - 1 L 3/13
    Damit soll aber eine spezifische Zugangsvoraussetzung zur streitgegenständlichen Laufbahn geschaffen, nicht hingegen eine bestimmte - ernennungsunabhängige - Berufsausbildung in einem Studienfach ermöglicht werden ( vgl.: OVG LSA, Beschluss 1. Oktober 2012 - 1 M 101/12 -, juris [m. w. N.]; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 1 B 1143/11 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 8. November 2010 - 5 ME 225/10 -, juris; vgl. zu entsprechenden Aufstiegsregelungen: OVG LSA, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 1 M 67/12 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Mai 2011 - OVG 4 B 53.09 -, juris ).

    Eine Verletzung von Art. 12 Abs. 1 GG ist nicht gegeben, da aus diesem Grundrecht keine Ansprüche des Klägers folgen, die über diejenigen aus Art. 33 Abs. 2 GG hinausgingen, der das Maß an Freiheit der Berufswahl gewährleistet, das angesichts der von der jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft zulässigerweise begrenzten Zahl von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst möglich ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 -, NVwZ 2007, 693 [m. w. N.] OVG LSA, Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 M 101/12 -, juris ).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2013 - 1 L 3/13
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2013 - 1 L 3/13
    Deren Rechte werden nicht berührt ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999, a. a. O.; Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 -, BVerwGE 101, 112 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2013 - 1 L 3/13
    Der Bewerber kann verlangen, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch den soeben näher umschriebenen Leistungsgrundsatz oder durch andere verfassungsmäßige Vorgaben gedeckt sind ( vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, BVerwGE 140, 83; Urteil vom 25. Februar 2010 - 2 V 22.09 -, BVerwGE 136, 140 ).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2013 - 1 L 3/13
    Unabhängig davon mangelt es dem Antragsvorbringen aber auch an der gebotenen Aufbereitung des Sach- und Streitstoffes anhand der einschlägigen, insbesondere der vom Senat in Bezug genommenen Rechtsprechung sowie der einschlägigen Literatur mit der Folge, dass das Gericht durch die Antragsschrift nicht in die Lage versetzt wird, anhand dieser darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gerechtfertigt ist ( siehe zu den insoweitigen Darlegungsanforderungen: OVG LSA, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825 ).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 2 BvR 2494/06

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - sachlicher Grund für die nachträgliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2013 - 1 L 3/13
    Eine Verletzung von Art. 12 Abs. 1 GG ist nicht gegeben, da aus diesem Grundrecht keine Ansprüche des Klägers folgen, die über diejenigen aus Art. 33 Abs. 2 GG hinausgingen, der das Maß an Freiheit der Berufswahl gewährleistet, das angesichts der von der jeweils zuständigen öffentlich-rechtlichen Körperschaft zulässigerweise begrenzten Zahl von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst möglich ist ( vgl.: BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 -, NVwZ 2007, 693 [m. w. N.] OVG LSA, Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 M 101/12 -, juris ).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2013 - 1 L 3/13
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen ( BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 ).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 2 C 22.09

    Schadensersatzanspruch des Einstellungsbewerbers; grundrechtsgleiches Recht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2013 - 1 L 3/13
    Der Bewerber kann verlangen, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch den soeben näher umschriebenen Leistungsgrundsatz oder durch andere verfassungsmäßige Vorgaben gedeckt sind ( vgl. etwa: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, BVerwGE 140, 83; Urteil vom 25. Februar 2010 - 2 V 22.09 -, BVerwGE 136, 140 ).
  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2013 - 1 L 3/13
    Die gleiche Dispositionsfreiheit kommt dem Dienstherrn - im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Haushalts- und Besoldungsrechtes - bei der Stellenplanbewirtschaftung zu ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 22. Juli 1999, a. a. O.; Urteil vom 26. Oktober 2000 - 2 C 31.99 -, NVwZ-RR 2001, 253 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2007 - 1 L 183/07

    Zum Haftungsprivileg bei Beamten gemäß § 32 AO

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 5 ME 225/10

    Bewerbungablehnung eines Anwärters sowie Widerruf des Beamtenverhältnisses durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2012 - 1 B 1166/12

    Verpflichtung der Zulassung eines Bewerbers zur Ausbildung für den mittleren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2012 - 1 M 67/12

    Verwirkung von Rechten in Bezug auf eine dienstliche Beurteilung eines Beamten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.05.2011 - 4 B 53.09

    Aufstieg in den höheren Dienst; Gewerbeaußendienst; Polizeivollzugsdienst;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2011 - 1 B 1143/11

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zulassung zu einem Ausbildungslehrgang für

  • VG Frankfurt/Oder, 14.06.2021 - 2 L 96/21

    Pflicht zur Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zum Vorstellungsgespräch

    Diese Grundsätze gelten auch für die - hier erstrebte - Einstellung in den laufbahnrechtlichen Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 1 L 3/13 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2014 - 1 M 69/14

    Gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst;

    Da die Antragstellerin ihre Berücksichtigung im Auswahlverfahren zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst und damit letztlich die Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Widerruf begehrt, bemisst sich der Einstellungsanspruch nach beamtenrechtlichen Grundsätzen ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 1 L 3/13 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.12.2016 - 5 L 7/16

    Übernahme eines Auszubildenden nach PersVG ST 2004 § 9

    Das setzt indes voraus, dass überhaupt Einstellungen vorgenommen werden, d. h. dass Auswahlverfahren für Stellenbesetzungsverfahren nach Maßgabe von Art. 33 Abs. 2 GG durchgeführt wurden bzw. durchzuführen gewesen wären ( siehe: BVerwG; Beschluss vom 27. April 2016 - 2 B 104.15 -, juris = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 73 [m. w. N.]; Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 -, juris = Buchholz 449 § 3 SG Nr. 82; OVG LSA, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 1 L 3/13 -, juris [m. w. N.] ).
  • VG Frankfurt/Main, 19.08.2013 - 9 K 2631/13

    Auswahlverfahren zur Zulassung für eine Ausbildung für den höheren

    Bei diesen Ausbildungen kann der Zugang zu einer allgemeinen Ausbildungsstätte i. S. d. Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG in Rede stehen, was allerdings für Ausbildungen abgelehnt wird, die lediglich für den Beamtendienst erfolgen (OVG LSA B. v. 7.2.2012 - 1 L 3/13 - juris Rn. 8).
  • VG Magdeburg, 15.04.2013 - 5 B 326/12

    Bewerberkreis für das Amt des Rektors der Fachhochschule Polizei

    Darüber hinausgehende Ansprüche folgen für den Antragsteller aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 2 BvR 2494/06 -, NVwZ 2007, 693 [m. w. N.]; Beschluss vom 25. Juli 1997 - 2 BvR 1088/97 -, NVwZ 1997, 1207 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 1 L 3/13 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 M 101/12 -, zitiert nach juris).
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